Private Kontrolle Rück- und Umbau von Bauten und Anlagen
Zum Vollzug der VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) arbeitet der Kanton Zürich mit dem Instrument der Privaten Kontrolle. Im Rahmen des Baubewilligungsprozesses muss unter bestimmten Voraussetzungen zur Erlangung der Baubewilligung ein Entsorgungskonzept eingereicht und nach Bauvollendung durch einen Entsorgungsnachweis die Erfüllung der darin enthaltenen Vorgaben belegt werden. Entsorgungskonzept und Entsorgungsnachweis sind durch eine befugte Fachperson Private Kontrolle Rück- und Umbau zu prüfen.
Prüfbericht Entsorgungskonzept
Mit dem Prüfbericht Entsorgungskonzept bestätigt die befugte Fachperson Private Kontrolle Rück- und Umbau, dass die eingereichten Unterlagen (Entsorgungskonzept, Schadstoffbericht) den Anforderungen genügen.
Prüfbericht Entsorgungsnachweis
Mit dem Prüfbericht Entsorgungsnachweis bestätigt die befugte Fachperson Private Kontrolle Rück- und Umbau, dass mit den eingereichten Unterlagen nachgewiesen wird, dass Entfernung und Entsorgung gemäss bewilligtem Entsorgungskonzept erfolgt sind.