Private Kontrolle Rück- und Umbau von Bauten und Anlagen

Zum Vollzug der VVEA (Verord­nung über die Vermei­dung und die Entsor­gung von Abfällen) arbeitet der Kanton Zürich mit dem Instru­ment der Privaten Kontrolle. Im Rahmen des Baube­wil­li­gungs­pro­zesses muss unter bestimmten Voraus­set­zungen zur Erlan­gung der Baube­wil­li­gung ein Entsor­gungs­kon­zept einge­reicht und nach Bauvoll­en­dung durch einen Entsor­gungs­nach­weis die Erfüllung der darin enthal­tenen Vorgaben belegt werden. Entsor­gungs­kon­zept und Entsor­gungs­nach­weis sind durch eine befugte Fach­person Private Kontrolle Rück- und Umbau zu prüfen.

Prüfbericht Entsor­gungs­kon­zept

Mit dem Prüfbericht Entsor­gungs­kon­zept bestätigt die befugte Fach­person Private Kontrolle Rück- und Umbau, dass die einge­reichten Unter­lagen (Entsor­gungs­kon­zept, Schad­s­toff­be­richt) den Anfor­de­rungen genügen.

Prüfbericht Entsor­gungs­nach­weis

Mit dem Prüfbericht Entsor­gungs­nach­weis bestätigt die befugte Fach­person Private Kontrolle Rück- und Umbau, dass mit den einge­reichten Unter­lagen nach­ge­wiesen wird, dass Entfer­nung und Entsor­gung gemäss bewil­ligtem Entsor­gungs­kon­zept erfolgt sind.