Fachbauleitung
Zur Sicherstellung der geforderten Qualität und Vollständigkeit der Arbeiten überwachen wir Schadstoffsanierungen in allen Phasen der Ausführung mit Kontrollen und Abnahmen. Wir überprüfen die Einhaltung der sicherheitstechnischen Regeln und des Terminprogramms.
Hierfür koordinieren wir die Schadstoffsanierung mit dem Betrieb und anderen an der Gesamtmassnahme beteiligten Arbeitsgattungen und pflegen den Kontakt zu Kontroll- und Vollzugsbehörden. Wir kümmern uns darum, dass alle erforderlichen Meldungen gemacht und alle Bewilligungen erteilt sind. Wir disponieren die erforderlichen Messungen, erstellen Text- und Fotoprotokolle, prüfen die Rechnungen und Entsorgungsnachweise und erstellen nach Abschluss aller Arbeiten sowie Vorliegen aller Belege einen Schlussbericht zuhanden des Auftraggebers.
Bauvorbesprechung
Letzte Festlegungen für die Baustelleneinrichtung und den Start der Arbeiten erfolgen nach Auftragserteilung und vor Aufnahme der Arbeiten anlässlich der Bauvorbesprechung.
Kontrolle der Baustelleneinrichtung
Überprüfung der bestimmungs- und vereinbarungsgemässen Installation des Sanierers: Parkplätze, Muldenstandplätze, Hebe- und Fördereinrichtungen, Erschliessungswege, Büro-, Lager- und Sozialräume, WC und Waschgelegenheiten.
Abnahme 1
Die Abnahme 1 vor Sanierungsbeginn wird durchgeführt, um zu überprüfen, ob die getroffenen Schutz- und Sicherheitsmassnahmen (Zonenbau, Adeckungen, Lufthaltung, Schleusen und Verbindungsgänge, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen, Arbeitsgerüste, Beleuchtung, Feuerlöscher, Fluchtwege, Beschilderungen) vorschrifts- und bestimmungsgemäss eingerichtet sind und ob sie funktionieren. Nach erfolgreicher Abnahme 1 wird der überprüfte Bereich zur Sanierung freigegeben.
Baustellenkontrollen
Mit Baustellenkontrollen, angemeldeten und unangemeldeten, wird während der Sanierung überprüft, ob die Arbeiten korrekt ausgeführt und die getroffenen Schutzmassnahmen richtig angewendet werden. Allfällige Sanierungsmängel können so frühzeitig erkannt und behoben werden. Ferner wird kontrolliert, ob der Arbeitsfortschritt dem Terminprogramm entspricht. Bei Verzögerungen werden zusammen mit dem Unternehmer geeignete Massnahmen getroffen und deren Umsetzung durchgesetzt.
Abnahme 2
Mit der Abnahme 2 nach der Sanierung wird überprüft, ob die auszubauenden schadstoffhaltigen Teile vollständig entfernt worden sind und ob der Bereich sauber, staubfrei und trocken ist. Nach erfolgreicher Abnahme 2 wird der überprüfte Bereich zum Rückbau der Schutzmassnahmen und im Falle von Asbestsanierungen zur messtechnischen Überprüfung freigegeben.
Schlussabnahme
Nach Abschluss aller Arbeiten wird überprüft, ob die Baustelle vollständig geräumt ist. Allfällige, von der Sanierung herrührende Schäden werden protokolliert und deren Behebung veranlasst.
Rechnungsprüfung/ Prüfung der Entsorgungsnachweise
Wir prüfen die eingegangenen Unternehmer-Rechnungen sowie die Vollständigkeit und Korrektheit der eingereichten Entsorgungsnachweise.
Dokumentation
Schadstoffsanierungen werden während der Ausführung durch Text- und Fotoprotokolle sowie nach Abschluss aller Arbeiten durch einen Schlussbericht dokumentiert.