Fach­bau­lei­tung

Zur Sicher­stel­lung der gefor­derten Qualität und Vollständig­keit der Arbeiten überwa­chen wir Schad­s­toffsa­nie­rungen in allen Phasen der Ausführung mit Kontrollen und Abnahmen. Wir überprüfen die Einhal­tung der sicher­heits­tech­ni­schen Regeln und des Termin­pro­gramms.

Hierfür koor­di­nieren wir die Schad­s­toffsa­nie­rung mit dem Betrieb und anderen an der Gesamt­mass­nahme betei­ligten Arbeits­gat­tungen und pflegen den Kontakt zu Kontroll- und Voll­zugsbehörden. Wir kümmern uns darum, dass alle erfor­der­li­chen Meldungen gemacht und alle Bewil­li­gungen erteilt sind. Wir dispo­nieren die erfor­der­li­chen Messungen, erstellen Text- und Foto­pro­to­kolle, prüfen die Rech­nungen und Entsor­gungs­nach­weise und erstellen nach Abschluss aller Arbeiten sowie Vorliegen aller Belege einen Schluss­be­richt zuhanden des Auftrag­ge­bers.

Bauvor­be­spre­chung

Letzte Fest­le­gungen für die Baustel­len­ein­rich­tung und den Start der Arbeiten erfolgen nach Auftrags­er­tei­lung und vor Aufnahme der Arbeiten anlässlich der Bauvor­be­spre­chung.

Kontrolle der Baustel­len­ein­rich­tung

Überprüfung der bestim­mungs- und verein­ba­rungsgemässen Instal­la­tion des Sanie­rers: Parkplätze, Mulden­standplätze, Hebe- und Förder­ein­rich­tungen, Erschlies­sungs­wege, Büro-, Lager- und Sozialräume, WC und Wasch­ge­le­gen­heiten.

Abnahme 1

Die Abnahme 1 vor Sanie­rungs­be­ginn wird durchgeführt, um zu überprüfen, ob die getrof­fenen Schutz- und Sicher­heits­mass­nahmen (Zonenbau, Adeckungen, Luft­hal­tung, Schleusen und Verbin­dungsgänge, Alarm- und Sicher­heits­ein­rich­tungen, Arbeitsgerüste, Beleuch­tung, Feuerlöscher, Flucht­wege, Beschil­de­rungen) vorschrifts- und bestim­mungsgemäss einge­richtet sind und ob sie funk­tio­nieren. Nach erfolg­rei­cher Abnahme 1 wird der überprüfte Bereich zur Sanie­rung frei­ge­geben.

Baustel­len­kon­trollen

Mit Baustel­len­kon­trollen, ange­mel­deten und unan­ge­mel­deten, wird während der Sanie­rung überprüft, ob die Arbeiten korrekt ausgeführt und die getrof­fenen Schutz­mass­nahmen richtig ange­wendet werden. Allfällige Sanie­rungsmängel können so frühzeitig erkannt und behoben werden. Ferner wird kontrol­liert, ob der Arbeits­fort­s­chritt dem Termin­pro­gramm entspricht. Bei Verzögerungen werden zusammen mit dem Unter­nehmer geeig­nete Mass­nahmen getroffen und deren Umset­zung durch­ge­setzt.

Abnahme 2

Mit der Abnahme 2 nach der Sanie­rung wird überprüft, ob die auszu­bau­enden schad­s­toff­hal­tigen Teile vollständig entfernt worden sind und ob der Bereich sauber, staub­frei und trocken ist. Nach erfolg­rei­cher Abnahme 2 wird der überprüfte Bereich zum Rückbau der Schutz­mass­nahmen und im Falle von Asbest­sa­nie­rungen zur mess­tech­ni­schen Überprüfung frei­ge­geben.

Schlus­s­ab­nahme

Nach Abschluss aller Arbeiten wird überprüft, ob die Baustelle vollständig geräumt ist. Allfällige, von der Sanie­rung herrührende Schäden werden proto­kol­liert und deren Behe­bung veran­lasst.

Rech­nungsprüfung/ Prüfung der Entsor­gungs­nach­weise

Wir prüfen die einge­gan­genen Unter­nehmer-Rech­nungen sowie die Vollständig­keit und Korrekt­heit der einge­reichten Entsor­gungs­nach­weise.

Doku­men­ta­tion

Schad­s­toffsa­nie­rungen werden während der Ausführung durch Text- und Foto­pro­to­kolle sowie nach Abschluss aller Arbeiten durch einen Schluss­be­richt doku­men­tiert.