Raumluftmessungen auf Asbest
Vor, während und nach Asbestsanierungen können wir mit unseren Messungen gemäss der in der Schweiz und in Deutschland angewendeten VDI-Richtlinie 3492 überprüfen, ob in der Raumluft lungengängige Asbestfasern nachgewiesen werden können.
Während dem Messvorgang wird Luft über einen mit Gold bedampften Nuclepore-Filter angesaugt, in der Regel während acht Stunden. Der Filter wird anschliessend im Labor ausgewertet. Ermittelt werden nach der Eliminierung des organischen Materials auf der Filteroberfläche die Anzahl und die verschiedenen Arten der Fasern.
An Arbeitsplätzen, an denen nicht mit Asbest gearbeitet wird, gilt ein Grenzwert von 1'000 LAF/m3 (LAF/m3 = lungengängige Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft). Für Wohnräume gibt es keinen Grenzwert. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Belastung längerfristig so gering wie möglich zu halten und Konzentrationen über 1'000 LAF/m3 nicht zu tolerieren.
Das Messergebnis erhalten unsere Kunden in der Regel spätestens einen Arbeitstag nach Ablauf der Messung – ohne Express- oder Kurierzuschlag. Wir dokumentieren die von uns durchgeführten Messungen mittels ausführlichen Messberichten. Auf Wunsch führen wir vor der Messung eine visuelle Abnahme durch und dokumentieren diese durch ein einfaches Abnahmeprotokoll – ohne Mehrpreis.
Folgende Messarten werden durchgeführt:
- Ist-Zustandsmessungen, um zu überprüfen, ob vorhandene asbesthaltige Bauteile die Raumluft bei Normalnutzung belasten.
- Kontrollmessungen, um während der Entfernung von asbesthaltigen Materialien ausserhalb des Sanierungsbereiches messtechnisch festzustellen, ob die getroffenen Schutzmassnahmen ausreichend sind und keine von der Sanierung herrührenden lungengängigen Asbestfasern die Umgebungsraumluft belasten.
- Zonenfreimessungen, um im Sanierungsbereich den Erfolg der Sanierung messtechnisch zu überprüfen und im Erfolgsfall die Schutzmassnahmen zum Rückbau freizugeben.
- Schlussmessungen, um nach der Sanierung und nach dem Rückbau aller Schutzmassnahmen messtechnisch zu überprüfen, ob der sanierte Bereich wieder für die Normalnutzung freigegeben werden kann. Schlussmessungen werden auch durchgeführt zur messtechnischen Überprüfung des Erfolgs eines sanierungstechnischen Eingriffes, welcher ohne Sanierungszone erfolgt ist.